Musikalische Werke setzen sich in der Regel aus musikalischer Komposition und
Textdichtung zusammen. Moderne generative Künstliche Intelligenz (KI) kann eingesetzt
werden, um beide dieser Bestandteile teilweise oder vollständig zu erzeugen. Der Grad
der KI-Nutzung lässt sich jedoch oft nicht eindeutig bestimmen, da menschliche und
maschinelle Beiträge fließend ineinander greifen. Vor diesem Hintergrund entstehen
Fragen zur Lizenzierung, Urheberrecht und Vergütung, für die es bisher keinen
rechtlichen Rahmen gibt. Ziel einer zeitgemäßen Regulierung muss es sein, gleichzeitig
sowohl die Rechte der Urheber:innen zu schützen, als auch technologische Innovationen
und die europäische Wettbewerbsfähigkeit im KI-Bereich zu stärken.
Ein erster Überblick: Das vorgeschlagene Lizenzmodell der GEMA
Im September 2024 hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ein Lizenzmodell vorgestellt, das einen
Lösungsansatz für so eine Regulierung darstellen soll. Erklärtes Ziel der GEMA ist dabei
die faire Beteiligung von Musikschaffenden,1 wenn ihre Werke im Training von
KI-Modellen eingesetzt oder bei der Generierung von Musik-Inhalten und Songs
verwendet werden. Dieser Ansatz und Fokus des GEMA-Lizenzmodells resultieren
allerdings dadurch in einer kaum technisch umsetzbaren Lösung. weiterlesen...
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