04.05.2025 / Pflegeeinrichtungen brauchen verlässliche IT-Sicherheit

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Die Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege" des Deutschen Pflegerats (DPR) fordert angesichts zunehmender Cyberangriffe und wachsender digitaler Anforderungen dringend eine verbindliche gesetzliche Grundlage für mehr IT-Sicherheit in der Pflege.

 

„IT-Sicherheit darf bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nicht dem Zufall überlassen bleiben. Wir brauchen klare Regeln, die die besonderen Anforderungen der Pflegepraxis berücksichtigen,“ betont Thomas Meißner, verantwortlich für die DPR-Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“.

 

Im Einzelnen fordert der Deutsche Pflegerat:

 

1. Verbindliche Sicherheitsstandards und Zertifizierungspflicht für IT-Hersteller

 

IT-Anbieter, die digitale Systeme für Pflegeeinrichtungen entwickeln, müssen gesetzlich verpflichtet werden, aktuelle IT-Sicherheitsstandards umzusetzen. Eingesetzte Produkte und Dienstleistungen wie Hard- und Software müssen künftig verpflichtend anerkannten Zertifizierungen – beispielsweise nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – unterliegen.

 

Gerade in der ambulanten Pflege sind viele klein- und mittelständische Einrichtungen fachlich mit der Problematik IT-Sicherheit überfordert und benötigen verbindliche Standards sowie kompetente Beratung durch die IT-Anbieter.

 

Nur so können Pflegeanwendungen und Dokumentationssysteme effektiv gegen Cyberangriffe und Datenmissbrauch geschützt werden.

 

2. Pflege definiert eigenständig den Stand der IT-Sicherheit

 

Die Pflege muss als Profession eigenständig und in enger Abstimmung mit dem BSI festlegen dürfen, was in ihrem Bereich als Stand der Technik in Sachen IT-Sicherheit gilt. Dafür sind gesetzliche Grundlagen erforderlich. So wird es den Pflegeeinrichtungen ermöglicht, branchenspezifische Anforderungen rechtssicher und flexibel an neue technologische Entwicklungen anzupassen.

 

3. Finanzierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen über Pflege- und Krankenversicherung oder über weitere Finanzierungsmöglichkeiten sichern

 

Die Kosten für IT-Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht zu einer zusätzlichen Belastung für Pflegeeinrichtungen werden und alleine bei diesen verbleiben. Der DPR fordert, dass notwendige Ausgaben – etwa für Zertifizierungen, Sicherheitsschulungen oder technische Schutzmaßnahmen – im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI), der Krankenversicherung (SGB V) oder weiterer Finanzierungsmöglichkeiten dauerhaft und verlässlich refinanziert oder speziell gefördert werden. Nur so kann die Digitalisierung der Pflege sicher, flächendeckend und nachhaltig gelingen.

 

Hintergrund

 

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung ist die sichere Verarbeitung sensibler Gesundheits- und Pflegedaten eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft der Pflege. Die Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege" des Deutschen Pflegerats erarbeitet hierzu konkrete Handlungsempfehlungen und setzt sich für praxisnahe gesetzliche Lösungen ein.


Quelle Deutscher Pflegerat



 

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