Mehr digitale Souveränität für Bildung, Verwaltung und Künstliche Intelligenz

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Der bundesweite Digitaltag am 27. Juni 2025 steht unter dem Motto „Digitale Demokratie: Mitreden. Mitgestalten. Mitwirken.“ Aus Sicht der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) ist dieser Tag ein guter Anlass, um auf drei zentrale Voraussetzungen einer funktionierenden digitalen Demokratie hinzuweisen: digitale Bildung, eine leistungsfähige digitale Verwaltung sowie digitale Souveränität – auch im Umgang mit neuen Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI).

Digitale Kompetenzen sind heute Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftlichen Erfolg. Studien wie die International Computer and Information Literacy Study (ICILS) zeigen jedoch, dass rund 40 Prozent der Achtklässlerinnen und Achtklässler in Deutschland kaum digitale Grundkenntnisse besitzen. „Diese Defizite gefährden nicht nur demokratische Beteiligung, sondern auch die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts“, ist sich Jens Hungershausen, DSAG-Vorstandsvorsitzender, sicher. Die DSAG fordert deshalb eine bundesweit koordinierte Bildungsoffensive, die digitale Grundbildung systematisch in Lehrplänen verankert und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte gezielt befähigt. Ein Fokus auf MINT-Fächer sowie moderne IT-Infrastruktur in Schulen sind dabei essenziell. „Digitale Grundbildung darf nicht erst im Berufsleben ansetzen. Nur wer digitale Technologien versteht und sicher bedienen kann, wird in einer zunehmend vernetzten Gesellschaft souverän mitgestalten“, sagt Hungershausen anlässlich des bundesweiten Digitaltags.


Digitale Verwaltung: Modernisierung konsequent zu Ende denken


Weitere Stellschrauben, die es für eine funktionierende digitale Demokratie zu drehen gilt, finden sich in der Öffentlichen Verwaltung. Verzögerungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes 2.0 (OZG 2.0) und der Registermodernisierung offenbaren strukturelle Schwächen in der Verwaltungsdigitalisierung. Die DSAG kritisiert insbesondere die unzureichende Standardisierung technischer Vorgaben, das nicht ausreichend vorhandene qualifizierte Personal sowie die fehlende Durchgängigkeit der Prozesse. Ein digitales Formular allein reicht nicht: Verwaltungsprozesse müssen Ende-zu-Ende digitalisiert werden. Dazu braucht es standardisierte Datenmodelle, klare gesetzliche Rahmenbedingungen und Investitionen in digitale Infrastruktur.  

Doch in der Öffentlichen Verwaltung mangelt es häufig bereits an der Fähigkeit, digitale Lösungen souverän und strategisch zu bewerten. „Eine digitale Lösung einfach nur einzukaufen und auszurollen, genügt nicht. Die Verwaltung muss souveräne Anforderungen formulieren und langfristige Auswirkungen der Technologien verstehen können“, so Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen & Public Sector.

Gleichzeitig muss Schluss damit sein, Unternehmen, ausländischen Fachkräften und dringend notwendigen Investitionen bürokratische Steine in den Weg zu legen. „Notwendig ist eine umfassende Digitalstrategie, die auf langfristige Investitionen setzt und bei neuen Verwaltungsprozessen konsequent den Digital-first-Grundsatz verfolgt“, sagt Haag. Die DSAG plädiert für einen intensiveren Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen, eine praxisnahe Gesetzgebung sowie eine Reform des Vergaberechts, um Innovation und Investitionsbereitschaft zu fördern. „Förderale Strukturen dürfen eine übergreifende Digitalisierung nicht hemmen oder gar verhindern. Verfahren sollten nicht mehrfach entwickelt werden. Es bedarf hier klarer Zuständigkeiten und der Fokus muss darauf gelegt werden, dass entwickelte Innovationen übergreifend nutzbar sind“, sagt Haag.


Digitale Souveränität und Künstliche Intelligenz


Digitale Souveränität bedeutet für die DSAG mehr als technologische Unabhängigkeit. Sie umfasst auch die Fähigkeit zur informierten, verantwortungsbewussten Nutzung digitaler Technologien. KI kann z. B. auch in der Verwaltung zum Wendepunkt werden, etwa durch automatisierte Dokumentenerkennung, Chatbots oder datenbasierte Entscheidungsunterstützung. Doch damit dies gelingt, braucht es eine staatliche KI-Strategie, die Datenschutz, Umsetzbarkeit und Standards gleichermaßen berücksichtigt. Gerade mit Blick auf die wachsende Bedeutung von KI fordert die DSAG ethische Leitlinien, Transparenz und nachvollziehbare Rahmenbedingungen. KI muss erklärbar, sicher und diskriminierungsfrei einsetzbar sein – insbesondere bei ihrer Integration in öffentliche Prozesse. Aus DSAG-Sicht ist es entscheidend, dass ausschließlich korrekte Daten in die KI fließen und deren Verwertung nicht ungeprüft stattfindet.  

„Die öffentliche Hand muss in die Lage versetzt werden, technologische Entscheidungen eigenständig und fundiert zu treffen. Bezogen auf KI muss die Öffentliche Verwaltung daher zunächst das entsprechende Know-how aufbauen“, erläutert Haag. Dazu gehört nicht nur das Wissen und die Kontrolle über eingesetzte Technologien, sondern auch die Fähigkeit, Rahmenbedingungen für offene Standards, Datenportabilität und langfristige Wartbarkeit zu schaffen.


Künstliche Intelligenz darf nicht zur Blackbox werden


Bezogen auf die Hersteller von Unternehmens-Software ist es aus Sicht der DSAG unerlässlich, dass einheitliche Rahmenbedingungen und ein umfassendes Monitoring bei der Integration von KI-Modellen in Geschäftsprozesse sichergestellt werden. Das gilt auch für transparente Lizenz- und Nutzungsbedingungen – insbesondere im Zusammenhang mit Partnerschaften der Hersteller mit anderen Unternehmen im KI-Kontext. Aus Sicht der DSAG muss dieses Thema noch einmal gesondert diskutiert werden. Hungershausen betont: „Künstliche Intelligenz kann vieles erleichtern, aber sie darf nicht zur Blackbox werden. Wir brauchen transparente Regeln und klare Verantwortlichkeiten – sowohl für Entwicklerinnen und Entwickler als auch für Anwenderinnen und Anwender.“


Aufruf zur Gestaltung digitaler Demokratie


Die DSAG ist sich sicher: Die digitale Souveränität der Verwaltung ist ein zentraler Hebel – nicht nur für effizientere Abläufe, sondern auch für mehr Transparenz, Bürgernähe und Zukunftssicherheit sowie für die Unabhängigkeit von anderen Staaten. „Digitale Souveränität spielt insbesondere im Hinblick auf die aktuelle geopolitische Lage eine sehr wichtige Rolle. Sie sichert die deutsche Demokratie dahingehend, ihre staatlichen Aufgaben unabhängig ausüben zu können“, erklärt Haag. Die DSAG fordert daher, dass Verwaltungen wieder verstärkt selbst über Technologieeinsatz und -entwicklung entscheiden können – unabhängig von proprietären Strukturen. Der Digitaltag 2025 ist ein Aufruf, digitale Demokratie nicht nur zu fordern, sondern strukturell zu ermöglichen. Digitale Bildung, moderne Verwaltung und souveräne Technologiepolitik sind zentrale Hebel dafür. Die DSAG vertritt zahlreiche Behörden aus Bund, Land und Kommunen in Deutschland und steht bereit, diesen Wandel praxisnah mitzugestalten.


Quelle DSAG 27.06.2025



 

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